Wohnungsräumung

Ihr Mieter weigert sich auszuziehen? Als Vermieter haben Sie Rechte, zum Beispiel ein Gerichtsbeschluss. Die Immomarie erklärt den Ablauf von der Kündigung des Mietvertrags, zur Räumungsklage und zur Zwangsräumung und zeigt, was Sie als Wohnungs- oder Zinshausbesitzer über die Wohnungsräumung in Wien wissen müssen.

Was Sie als Wohnungsbesitzer oder Zinshausbesitzer über die Wohnungsräumung in Wien wissen müssen

Gründe für die Kündigung des Mieters

Der häufigste Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses von Seiten des Vermieters ist das Ausbleiben der Miete trotz einer Mahnung. Reagiert der Mieter auch auf die Mahnungen nicht, kann eine Räumungsklage bei Gericht eingebracht werden. Gibt das Gericht der Klage statt, hat der Mieter noch zwei Monate Zeit, die ausstehende Miete zu zahlen. Tut er das nicht, kommt es zu einer Wohnungsräumung durch einen Gerichtsvollzieher.

 

Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung können auch die unerlaubte Untervermietung der Wohnung, ein abgelaufener Mietvertrag, unleidliches Verhalten des Mieters und nachteiliger Gebrauch der Wohnung oder Eigenbedarf des Vermieters sein. Der Vermieter muss das Vorliegen einer oder mehrerer dieser Gründe vor Gericht nachweisen können.

 

Die Immomarie informierte Sie auch gerne über weitere Schritte, die Sie einleiten können, wenn der Mieter nicht zahlt.

 

Ablauf der Wohnungsräumung

Die Zwangsräumung der Wohnung ist erst dann möglich, wenn das Gericht der Räumungsklage stattgegeben hat. Die Räumung darf auf keinen Fall eigenmächtig vom Wohnungsbesitzer durchgeführt werden. Es muss immer ein Gerichtsvollzieher anwesend sein, der die Räumung überwacht. Der Vermieter muss dabei gar nicht selbst anwesend sein. Außerdem muss erst das Gerichtsurteil abgewartet werden. Im Normalfall findet dann zuerst eine Begehung des Gerichtsvollziehers gemeinsam mit der Entrümpelungsfirma statt, bei dem alle Gegenstände, die entsorgt werden sollen, protokolliert werden.

Kosten für eine Wohnungsräumung

Die Kosten für den Anwalt und den Gerichtsvollzieher muss zunächst der Vermieter tragen – genauso wie die Kosten für Schlosser, Spediteur und die Wohnungsräumung selbst. Sofern der Mieter zahlen kann, muss er dem Vermieter alle Kosten, die im Zuge der Wohnungsräumung entstanden sind, zurückzahlen. Kann der Mieter nicht zahlen, darf der Vermieter die übrige Wohnungseinrichtung veräußern und den Erlös behalten. Auch die Kaution darf einbehalten werden.

 

Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich mit der Kaution absichern können!

 

Der Preis für die Wohnungsräumung hängt von der Größe der Wohnung, von der Anzahl der Möbelstücke und der Anzahl der Arbeiter sowie von der Art der Entrümpelung und Entsorgung ab. Auch eine Kellerentrümpelung oder eine Dachbodenentrümpelung ist teurer.

 

Sie wollen noch mehr über das Wohnrecht wissen? Die Immomarie hat auch Informationen rund um das Wohnrecht in Österreich für Sie!