Wohnungskategorien von Mietwohnungen

Die Einteilung von Altbauwohnungen in vier Kategorien ist nicht nur für die Definition der notwendigen Ausstattung wichtig, sondern auch für die Festlegung der Miete. Die Immomarie gibt Ihnen einen genauen Überblick über die vier Wohnungskategorien und erklärt Ihnen detailliert, wie diese sich auf die Miete auswirken.

In welche Wohnungskategorie ist Ihre Eigentumswohnung einzustufen?

Wohnungskategorien A bis D

 

Kategorie A

Wohnungen der Kategorie A müssen in einem brauchbaren Zustand sein, mindestens 30 Quadratmeter Nutzfläche, einen Vorraum und mindestens ein Zimmer haben. Außerdem muss eine Kategorie A-Wohnung eine Kochnische oder eine Küche mit Spüle und Kochplatte haben, ein WC und eine zeitgemäße Bademöglichkeit, also ein gefliestes Badezimmer oder zumindest eine geflieste Badenische mit Dusche oder Badewanne mit Entlüftung ins Freie. Zusätzlich muss die Wohnung über eine Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügen. Der Quadratmeterpreis für Wohnungen der Kategorie A beträgt netto 3,43 Euro pro Monat. Betriebskosten und Umsatzsteuer kommen extra hinzu.

 

Kategorie B

Kategorie B-Wohnungen müssen sich ebenfalls in einem brauchbaren Zustand befinden. Sie müssen mindestens ein Zimmer und ein Vorzimmer sowie Küche oder Kochnische, WC und eine zeitgemäße Bademöglichkeit (Badezimmer oder abgegrenzte Badenische) haben. Wohnungen der Kategorie B kosten exklusive Betriebskosten 2,57 Euro pro Quadratmeter.

 

Kategorie C

Eine Kategorie C-Wohnung hat einen brauchbaren Zustand, eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren der Wohnung. Die Kosten liegen ohne Betriebskosten bei 1,71 Euro pro Quadratmeter.

 

Kategorie D

Kategorie D-Wohnungen haben weder eine WC noch eine Wasserentnahmestelle im Inneren der Wohnung, oder diese sind nicht benutzbar. Daher liegen die Kosten pro Quadratmeter auch nur bei 0,86 Euro.

 

Was ist ein „brauchbarer Zustand“?

Brauchbarer Zustand bedeutet, dass die Wohnung für einen sofortigen Einzug geeignet ist. Es liegen also keine Mängel vor, die die Nutzung behindern, oder die Gesundheit der Bewohner gefährden. Wenn zum Beispiel die Energieanschlüsse nicht gefahrlos verwendet werden können, ist die Wohnungen in dieser Form unbrauchbar.

Wohnungskategorien und Mietzins

Die Kategorien werden zur Ermittlung des Kategoriemietzins einer Wohnung herangezogen. Der Kategoriemietzins legt die Höchstgrenze der Miete fest, allerdings wird nicht jede Wohnung den Kategorien zugeordnet. Wenn die Wohnung unter die Vollanwendung des Mietrechts fällt, kann die Höhe der Miete entweder durch den Richtwertmietzins oder den Kategoriemietzins berechnet werden. Der Kategoriemietzins gilt nur für Altbauwohnungen, deren Mietvertrag zwischen 1. Jänner 1982 und 28. Februar 1994 unterzeichnet wurde. Der Preis für neuere Wohnungen wird mit dem Richtwertmietzins berechnet. Das ist allerdings keine gesetzliche Obergrenze, wie der Kategoriemietzins, sondern ein Orientierungswert. Grundsätzlich setzt sich die Miete aus dem Hauptmietzins, das ist der Betrag, den der Hausbesitzer für die Vermietung an sich verlangt, und den Betriebskosten zusammen. Der Kategoriemietzins wird in bestimmten Abständen vom Gesetzgeber angepasst.

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