Tipps für den sicheren Verkauf Ihrer Immobilie

Beim privaten Verkauf einer Immobilie kann vieles schiefgehen: Der Käufer springt im letzten Moment ab, der Vertrag ist nicht wasserdicht oder Sie sind mit der Berechnung der Steuer überfordert. Um den Verkauf sicher abzuschließen, gilt es deshalb einige Punkte zu beachten. Die wichtigsten hat die Immomarie für Sie zusammengefasst.

Sie haben Ihre Immobilie zum Verkauf angeboten, viele Besichtigungen hinter sich und jetzt noch eine Handvoll Interessenten, die als Käufer in Frage kommen. Jetzt beginnt die eigentliche Verkaufsphase, in der Sicherheit eine große Rolle spielen sollte.

 

Kann der Interessent die Kaufsumme bezahlen?

Prüfen Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie die Zahlungsfähigkeit der Interessenten, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Verlangen Sie eine Selbstauskunft und eine Finanzierungsbestätigung von der Bank.

Falls die Bonität des Käufers nicht ausreichend ist oder er den Kaufpreis der Immobilie nicht auf einmal zahlen möchte, können Sie eine Abschlagszahlung oder Ratenzahlung vereinbaren. Aber auch hier ist eine genaue Prüfung der Zahlungskraft des Interessenten notwendig, um eine sichere Kaufabwicklung zu garantieren.

 

Welche Rolle spielt der Notar beim Verkauf einer Immobilie?

Grundsätzlich könnten Sie den Kaufvertrag schriftlich aufsetzen, zu Gericht gehen und diesen beglaubigen lassen. Und damit den Eintrag ins Grundbuch bewirken. Aber wissen Sie, welche Klauseln und Formulierungen im Vertrag stehen müssen? Welche Urkunden Sie vorlegen müssen? Und was bei der Übermittlung der Kaufsumme zu beachten ist?

Ein Laie ist damit schnell überfordert. Um beim privaten Verkauf einer Immobilie einen reibungslosen Vertragsabschluss zu garantieren, sollten Sie daher immer einen Notar oder Rechtsanwalt beiziehen.

Bei einem gemeinsamen Notartermin mit dem Käufer können Sie außerdem die Vereinbarungen, die im Kaufvertrag stehen, noch einmal durchgehen und letzte Unsicherheiten ausräumen. Dann wird der Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet und der Eigentümerwechsel im Grundbuch vermerkt. Um alle diese Schritte kümmert sich der Notar.

 

Geldtransfer nur über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien

Die Überweisung der vereinbarten Kaufsumme an den Verkäufer ist eine besonders heikle Phase. Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie kann man vermeiden, dass der neue Eigentümer schon im Grundbuch steht, aber das Geld nur teilweise oder gar nicht überwiesen wurde?

Die Lösung ist das sogenannte Anderkonto oder Treuhandkonto, auf dem die Kaufsumme zwischengeparkt wird. Es ist ein elektronisch besonders gesichertes Konto, über das nur nach Erteilung des "Freigabesiegels" durch die Rechtsanwaltskammer Wien Geld bewegt werden kann. Meist zahlt der Käufer die Kaufsumme ein, dann kümmert sich der Notar um die Änderung im Grundbuch und erst dann wird das Geld an den Verkäufer überwiesen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass sie nicht über den Tisch gezogen werden.

 

Welche Steuern und Abgaben sind zu begleichen?

Seit 1. April 2012 müssen alle Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien versteuert werden (Immobilienertragssteuer). Grundsätzlich unterliegt der Verkaufsgewinn einem Steuersatz von 30 Prozent.

Aber Vorsicht: Bei der Berechnung des Steuersatzes gibt es zahlreiche Ausnahmen, die für einen Laien schwer zu durchschauen sind. Der Zeitpunkt des Erwerbes, die Berechnungsgrundlage für Neu- oder Altvermögen und die Nutzung der Immobilie sind nur einige Punkte, die einen Einfluss auf die Berechnung der Immobilienertragssteuer haben. 

Auch die Berechnung der Grunderwerbssteuer wurde mit dem 1. Jänner 2016 adaptiert. Sie wird nun nicht mehr vom Einheitswert, sondern vom weitaus höheren Verkehrswert berechnet.

Informieren Sie sich also ganz genau vor dem Vertragsabschluss. Details zu den Steuern, die bei dem Verkauf einer Immobilie anfallen, finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

 

Verkauf Ihrer Immobilie über Immomarie

Wir wissen, dass der Verkauf von Immobilien manchmal schnell gehen muss. Aus diesem Grund reagieren wir schnell und stellen Ihnen gleich nach dem ersten Besichtigungstermin ein verbindliches Kaufangebot und garantieren eine schnelle Zahlung und Abwicklung. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zum Verkauf Ihrer Immobilie über Immomarie.

 

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