Was steht im Grundbuch über ein Zinshaus?

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem die Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse eingetragen werden. Die Immomarie erklärt, wo das Grundbuch aufliegt, welche Informationen über Ihr Zinshaus angeführt werden und ob die neue Datenschutz-Grundverordnung einen Einfluss auf die öffentliche Zugänglichkeit hat.

Das österreichische Grundbuch und sein Inhalt

Eines gleich vorweg: die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gilt nicht für das Grundbuch. Nach wie vor kann man Informationen über ein Zinshaus dort einsehen oder einen Grundbuchauszug abfragen. Und wenn man gerade ein Zinshaus geerbt hat, ist ein Blick ins Grundbuch auch sehr zu empfehlen. Schließlich erfährt man nur so alles Wichtige über Bestand, Eigentümer und Dienstbarkeiten eines Zinshauses.

 

Wo liegt das österreichische Grundbuch auf?

Geführt wird das Grundbuch vom zuständigen Bezirksgericht. Dort kann man auch Einsicht in die zur Abschrift gehörigen Verträge und Urkunden nehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit  einen Grundbuchauszug online abzufragen – (kostenpflichtige) Angebote finden sich unter www.help.gv.at.

 

Grundbuchauszug schnell erklärt

Ein Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten „Blättern“, dem A-Blatt oder auch Gutsbestandsblatt, dem B- oder Eigentumsblatt und dem C- oder Lastenblatt:

 

  • A-Blatt: Das Gutsbestandsblatt gliedert sich in ein A1- und in ein A2-Blatt. Im A1-Blatt sind alle zu einer Adresse gehörigen Grundstücke mit Nummer, Benützungsart und Fläche aufgelistet. Das A2-Blatt enthält allfällige Rechte von Dritten und öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbunden sind.

    Aber Achtung! Die im Grundbuchsauszug angeführten Grundstücksdaten sind Daten des Katasters und unverbindlich. So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der tatsächlichen „Flächenwidmung“ (siehe dazu folgend) nichts zu tun.

 

  • B-Blatt: Im Eigentumsblatt steht, wer der „bücherliche“ Eigentümer ist. Sind es mehrere Parteien, sind diese mit der Höhe ihrer Anteile dokumentiert. Außerdem sieht man hier, wann und aufgrund welcher Urkunde das Eigentum erworben wurde.

    Ein Tipp, falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Zinshaus zu verkaufen: Gibt es mehrere Eigentümer, müssen alle mit dem Verkauf einverstanden sein. Dazu genügt es, dass der Verkäufer der Zinshausanteile eine entsprechende Vollmacht besitzt. Besser ist es aber, wenn der Kaufvertrag von allen Eigentümern unterschrieben wird. Weitere nützliche Tipps zum Verkauf von Zinshausanteilen finden Sie in unseren Immomarie News.

 

  • C-Blatt: Das Lastenblatt gibt Aufschluss über die mit einem Zinshaus verbundenen Belastungen wie Dienstbarkeiten, Pfandrechte, aber auch Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte.

    Achtung: Die im Grundbuch dokumentierten Belastungen müssen nicht immer aktuell sein. So kann die Schuld für die ein Pfandrecht besteht, längst getilgt oder ein Vorkaufsrecht noch nicht gelöscht worden sein.

Das bedeutet die Flächenwidmung

 

Eine Rolle für den Wert eines Zinshauses kann aber auch die Flächenwidmung spielen. Denn diese legt fest, was, wo und bis zu welcher Höhe auf einem Grundstück gebaut werden darf. Da der Flächenwidmungsplan von der Behörde selbsttätig überarbeitet wird, können Bestandsobjekte davon abweichen, für eine Neubebauung aber andere Vorschriften gelten. So kann es durchaus sein, dass ein altes Zinshaus noch renoviert werden darf, im Falle eines Abbruchs dort aber nicht mehr neu gebaut werden darf. Der Flächenwidmungsplan liegt im zuständigen Gemeindeamt auf und kann auch dort eingesehen werden. Finden Sie hier eine kurze Erklärung zum Flächenwidmungs- & Bebauungsplan

 

Das Studium eines Grundbuchsauszugs (oder auch eines Flächenwidmungsplans) ist nicht leicht. Dazu kommt, dass Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber übersehen werden, später nicht als Mangel geltend gemacht werden können. Bei Fragen sollte man sich also besser an einen Profi wenden.

 

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Zinshaus oder auch Ihren Anteil zu verkaufen, dann berät Sie die Immomarie gerne - unverbindlich und kostenfrei.

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren