Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, in dem die Grundstücke sowie die Eigentumsverhältnisse eingetragen werden. Die Immomarie erklärt, wo das Grundbuch aufliegt, welche Informationen über Ihr Zinshaus angeführt werden und ob die neue Datenschutz-Grundverordnung einen Einfluss auf die öffentliche Zugänglichkeit hat.
Eines gleich vorweg: die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gilt nicht für das Grundbuch. Nach wie vor kann man Informationen über ein Zinshaus dort einsehen oder einen Grundbuchauszug abfragen. Und wenn man gerade ein Zinshaus geerbt hat, ist ein Blick ins Grundbuch auch sehr zu empfehlen. Schließlich erfährt man nur so alles Wichtige über Bestand, Eigentümer und Dienstbarkeiten eines Zinshauses.
Geführt wird das Grundbuch vom zuständigen Bezirksgericht. Dort kann man auch Einsicht in die zur Abschrift gehörigen Verträge und Urkunden nehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen Grundbuchauszug online abzufragen – (kostenpflichtige) Angebote finden sich unter www.help.gv.at.
Ein Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten „Blättern“, dem A-Blatt oder auch Gutsbestandsblatt, dem B- oder Eigentumsblatt und dem C- oder Lastenblatt:
Eine Rolle für den Wert eines Zinshauses kann aber auch die Flächenwidmung spielen. Denn diese legt fest, was, wo und bis zu welcher Höhe auf einem Grundstück gebaut werden darf. Da der Flächenwidmungsplan von der Behörde selbsttätig überarbeitet wird, können Bestandsobjekte davon abweichen, für eine Neubebauung aber andere Vorschriften gelten. So kann es durchaus sein, dass ein altes Zinshaus noch renoviert werden darf, im Falle eines Abbruchs dort aber nicht mehr neu gebaut werden darf. Der Flächenwidmungsplan liegt im zuständigen Gemeindeamt auf und kann auch dort eingesehen werden. Finden Sie hier eine kurze Erklärung zum Flächenwidmungs- & Bebauungsplan.
Das Studium eines Grundbuchsauszugs (oder auch eines Flächenwidmungsplans) ist nicht leicht. Dazu kommt, dass Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber übersehen werden, später nicht als Mangel geltend gemacht werden können. Bei Fragen sollte man sich also besser an einen Profi wenden.
Sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Zinshaus oder auch Ihren Anteil zu verkaufen, dann berät Sie die Immomarie gerne - unverbindlich und kostenfrei.