Aufwand und Kosten für die Sanierung einer Immobilie

Eine Sanierung sollte gut überlegt sein – vor allem, wenn ein Haus, oder sogar ein ganzes Zinshaus saniert werden soll. Es ist wichtig vorab umfangreich zu planen, denn nur so kann man den zeitlichen und finanziellen Aufwand realistisch abschätzen. Sonst wird eine Sanierung schnell zur Kostenfalle und bösen Überraschung.

Aufwand und Kosten bei der Sanierung einer Immobilie

Sanieren oder renovieren?

Grundsätzlich sollten Sie vorab klären, ob eine Generalsanierung ansteht, oder ob nur einzelne Schäden behoben werden müssen – ob man die ursprünglichen Verhältnisse wiederherstellen und Mängel beheben oder das ganze Haus modernisieren und die Qualität verbessern möchte.

Wird durch die Arbeit eine Verbesserung der Qualität und damit auch eine Wertsteigerung herbeigeführt, handelt es sich um eine Sanierung. Bei einer Renovierung werden einzelne Teile des Gebäudes wiederhergestellt oder repariert.

Ob es dann tatsächlich eine Sanierung oder nur eine Renovierung wird, hängt von den finanziellen Mitteln, aber vor allem davon ab, was aus baulicher Sicht sinnvoll ist. Im Zuge einer Renovierung erfolgt oft ohnehin eine Sanierung.

 

Welche Arbeiten sind an meiner Immobilie notwendig?

Wenn es um die Frage geht, was man bei einer Haussanierung beachten muss, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen. Oft ist auch eine Checkliste für die Haussanierung sinnvoll.

Abgesehen davon sollten Sie sich überlegen, welche Investitionen sich in Ihrer persönlichen Situation lohnen. Wenn Sie das Haus langfristig selbst nutzen wollen, ist eine Renovierung oder Sanierung sinnvoll. Wollen Sie die Immobilie in absehbarer Zeit verkaufen, sollten Sie die Investitionen etwas genauer kalkulieren und überlegen, welche Arbeiten wirklich notwendig sind.

Wenn die anstehenden Arbeiten besonders aufwändig und umfangreich sind, ist ein Abriss und ein Neubau oder der Verkauf oft die beste Entscheidung.

Renovierungen und Sanierungen werden gewöhnlich in folgenden Bereichen durchgeführt:

 

  • Hausdachsanierung
  • Mauerwerk, Dämmung und Isolierung
  • Erneuerung von Leitungen und Rohren
  • Heizung
  • Elektrik
  • Sanitäranalgen
  • Malen und Tapezieren
  • Böden
  • Fenster und Türen (innen und außen)
  • Beschattung

Wichtig zu wissen ist, dass jede Renovierung oder Sanierung anders verläuft und vor allem vom Zustand und der Substanz des Hauses abhängt. Daher kann man nur allgemeine und ungefähre Richtlinien geben, welche Arbeiten eine Renovierung oder Sanierung umfasst.

Welche Kosten kommen bei einer Sanierung oder Renovierung auf mich zu?

Die Sanierungskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Unter anderem von der angestrebten Qualität, die Sie durch die Arbeiten erreichen wollen und auch davon, ob Sie viel selbst machen, oder lieber den Fachmann beauftragen.

Ob man Arbeiten wirklich selbst durchführen will, sollte man sich gut überlegen. Was als günstige Alternative erscheint, wird oft zur Kostenfalle, wenn der Fachmann zum Nacharbeiten und Ausbessern der Fehler kommen muss. Sie sollten bei der Planung bedenken, dass die Kosten für die Haussanierung in den meisten Fällen eher mehr werden, als ursprünglich geplant.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Aufstellung der Kosten beachten:

 

  • Alter der Immobilie
  • Art und Umfang möglicher Schäden
  • Größe der Immobilie gesamt und der Bereiche, die renoviert werden müssen
  • Planungskosten
  • Materialkosten
  • Expertenberatung
  • Arbeitszeit

 

Was passiert, wenn Baumängel infolge einer Sanierung auftreten?

Prinzipiell ist bei einer Renovierung oder Sanierung immer mit dem einen oder anderen Mangel zu rechnen. Daher sollten Sie vor Beginn der Arbeiten genau klären, welche Leistungen erbracht werden müssen. Außerdem ist es ratsam ein Protokoll zu führen und die durchgeführten Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren.

Sanierungsarbeiten fallen unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung ist eine Garantie der erbrachten Leistung und beginnt mit Ihrer offiziellen Übernahme. Bei sogenannten unbeweglichen Dingen, die nicht verlegt werden können, ohne die Substanz zu verletzen, ist die Gewährleistung mit drei Jahren bemessen, bei beweglichen Dingen mit zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen dafür einstehen, dass die vereinbarten Eigenschaften weiterhin vorliegen.

Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übernahme vorhanden war. Tritt der Mangel erst später auf, muss der Hausbesitzer nachweisen, dass er den Schaden nicht selbst verursacht hat.

Sofern der Vertrag dem Konsumentenschutz unterliegt, ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich.

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