LEXIKON

Investitionsablöse
Betrag, den ein neuer Mieter beim Anmieten einer Wohnung zu bezahlen hat. Damit müssen konkrete Gegenleistungen in Form von besonderen Rechten (Weitergaberecht, Untervermietrecht) oder Ausstattungsmerkmalen (sofern mit Rechnungen zu belegen) verbunden sein.