LEXIKON

Vinkulierung
Bei Versicherungsverträgen: Vereinbarung, wonach im Versicherungsfall (z.B.: Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung des Versicherers auf einen Dritten (z.B.: Darlehensgläubiger des versicherten Gebäudeeigentümers) übergeht.