LEXIKON

Option
Vertrag, der eine Person ermächtigt, durch einseitige Willenserklärung ein inhaltlich bestimmtes Rechtsgeschäft zu schließen. Beispielsweise kann ein Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen innerhalb der vereinbarten Optionsfrist zu kaufen. Der Interessent ist durch die ihm eingeräumte Option berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Liegenschaft zu kaufen. Mitunter wird die Option mit einem Angeld verbunden.