LEXIKON

Mietzins
Der Mietzins ist jener Preis, den der Mieter für die Überlassung der Wohnung/des Geschäftslokals (im Regelfall monatlich im vorhinein) zu bezahlen hat. Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, den anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Lift oder Zentralheizung, einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie der vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Gesamtmietzins wird auch als Bruttomietzins bezeichnet.