LEXIKON

Friedens(kronen)zins
Dabei handelt es sich um den gesetzlich geregelten Mietzins für Altmietverträge für Wohnungen und Geschäftsräume. Dieser basiert auf der Grundlage des vor dem Ersten Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses (Stichtag 1.8.1914). Der Friedens(kronen)zins beträgt für Wohnungen einen Schilling (seit 1951) und für Geschäftsräume drei Schillinge (seit 1969) pro Friedenskrone oder Friedenszins.