LEXIKON

Eigentumswohnung

Wohnungseigentum ist das Recht, eine selbstständige Wohnung bzw. eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder auch einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Als Wohnungseigentümer ist man zugleich Miteigentümer der gesamten Liegenschaft. Siehe dazu auch den Begriff „Allgemeinfläche“. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).

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