LEXIKON

Eigentum
Eigentümer einer Liegenschaft ist in der Regel derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Außer es liegt ein außerbücherliches Eigentum vor, das noch nicht grundbücherlich vermerkt ist. Beispiele dafür sind beispielsweise der Erbe nach der Einantwortung oder auch der Höchstbieter unmittelbar nach dem Zuschlag in einer Zwangsversteigerung.