LEXIKON

Bestandsvertrag
Bestandvertrag ist der Überbegriff für alle Pachtverträge und Mietverträge von Immobilien. Bestandverträge kommen zustande, indem sich die Vertragspartner über den Bestandsgegenstand und den Preis dafür (Miete oder Pacht) einigen. Ein Bestandvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Im Mietvertrag wird die Nutzung der jeweiligen Liegenschaft zum vereinbarten Zweck geregelt. Zum Beispiel betrifft das eine Wohnung, ein Haus oder ein Geschäftslokal. Im Pachtvertrag, der vor allem Landwirtschaften oder Handelsbetriebe betrifft, geht es vor allem um die Regelung der Betriebspflicht.