HOME
MENÜ
MENÜ
HOME
WER BIN ICH?
IMMOBILIENANKAUF
SO EINFACH GEHT'S
IHRE VORTEILE
Zinshausrechner
Zinshaus-Sofortangebot
LEXIKON
IMMOMARIE-NEWS
Kundenbewertungen
KONTAKT
IMPRESSUM
LEXIKON
Benützungsbewilligung
Durch die Erteilung einer Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, dass das Bauvorhaben plan- und gesetzeskonform sowie entsprechend den erteilten Bewilligungen und Auflagen ausgeführt worden ist
zurück zur Übersicht