LEXIKON

Aufschließungskosten
Die Aufschließung eines Grundstücks ist die Errichtung von öffentlichen Beleuchtungen, Verkehrsflächen und anderen Teilen der Infrastruktur im Zuge eine Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung. Die Gemeinde erhebt dafür Aufschließungskosten vom Eigentümer. Aufschließungskosten sind nicht mit Anschlussgebühren zu verwechseln. Anschlussgebühren werden unter anderem für Strom, Gas, Wasser und den Kanal erhoben.