LEXIKON

Anmerkung der Rangordnung
Der Eigentümer eines Grundstückes kann für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch die Rangordnung anmerken lassen. Routineprozedere bei z.B. einem Kaufvertrag, um die Rechtssicherheit (Sperre im Grundbuch) für alle Beteiligten zu erwirken. Die Rangordnung ist jeweils auf ein Jahr befristet.