LEXIKON

Substandardwohnung
Wohnung, welche entweder über keine Wasserentnahmestelle oder kein Klosett im Inneren verfügt oder in der eine dieser beiden Einrichtungen nicht brauchbar ist. Ist eine Substandardwohnung nicht in brauchbarem Zustand, so darf bei Neuvermietung nur der Hauptmietzins für Kat. D vereinbart werden. Ist sie in brauchbarem Zustand, so darf der HMZ für Kat. D - brauchbar vereinbart werden.