LEXIKON

Reallast
Belastung eines Grundstückes, auf Grund welcher der jeweilige Eigentümer für die dem Reallastberechtigten zu erbringenden Leistungen haftet. Gegenstand der Reallast bilden in der Regel wiederkehrende Leistungen wie z.B.: Renten. Reallasten entstehen mit der Grundbucheintragung.