LEXIKON

Konsensmäßiger Zustand
Bei Gebäuden der Zustand, der sich aus dem letztgültigen Stand der erteilten Baubewilligungen und den zugehörigen Beilagen (Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung, statische Berechnung, Detailpläne etc.) ergibt. Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die Benützung darf nur im Rahmen des Konsenses (Widmung) erfolgen.