LEXIKON

Grunderwerbsteuer (GrESt)
Bundessteuer, die anlässlich des Erwerbes von inländischen Liegenschaften, Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremdem Boden (siehe auch Superädifikate) erhoben wird. Über einen Erwerbsvorgang ist bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats beim örtlich zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern eine Abgabenerklärung vorzulegen. Die Entrichtung der GrESt wird mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt.