Durch die Liegenschaftseigentümer eines Ortsteiles vertraglich übernommene und verbücherte (Grundbuch) wechselseitige Verpflichtung, eine bestimmte Verbauung einzuhalten bzw. keine baulichen Änderungen vorzunehmen, durch welche das einheitliche städtebauliche Bild gestört würde (Cottage - engl. Landhaus, Villenviertel).