LEXIKON

Anbot/Angebot
Ein Angebot oder Anbot ist die verbindliche Zusage eines Interessenten zum Vertragsabschluss beim Kaufen oder Mieten einer Immobilie. Mit dem Unterzeichnen des Anbots bestätigt der Interessent, dass die besichtigte Immobilie zum angebotenen Preis gekauft oder gemietet wird. Wird das Anbot vom Käufer oder Mieter angenommen, entsteht ein Vorvertrag. Details werden dann im eigentlichen Kaufvertrag oder Mietvertrag geklärt. Das Anbot ist im Normalfall nur für eine gewisse Zeit gültig. Gibt es innerhalb dieser Frist keine Einigung, wird das Anbot ungültig.